Unser Credo: Partnerschaft

Juristische Formulierungen wirken bisweilen unpersönlich und distanziert. Dennoch lassen sich die Voraussetzungen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit schlecht allein in einem Konjunktiv formulieren.

Besonders im Rahmen kreativer Leistungen ist eine objektive Basis der Erwartungshaltung im Sinne einer guten und beiderseitig erfolgreichen Geschäftsbeziehung essenziell.

Aus diesem Grund haben wir die nebenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich so formuliert. Sollten Sie Einwände haben, so scheuen Sie sich nicht, uns Ihre Änderungswünsche zu unterbreiten.

Haben Sie aber bitte Verständnis, dass wir nach Auftragsvergabe unsere Geschäftsgrundsätze nicht mehr in ihrer rudimentären Form diskutieren können.

Im Zuge unserer Zusammenarbeit sind wir dennoch ständig bestrebt, Ihren Anforderungen gerecht zu werden und Ihre Erwartungen zu übertreffen.

Ihr
fastworks|team


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen fastworks com|design kuster (im folgenden kurz: fastworks) und dessen Auftraggebern (im folgenden kurz: Auftraggeber).

Die Geschäftsbedingungen gelten ferner als beiderseitig anerkannt, wenn bei Auftragserteilung kein schriftlicher Widerspruch bezüglich betreffender Bedingungen erfolgt.

Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat fastworks bei der Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen des Leistungsgegenstands, insbesondere bei Übersetzungs- und Designleistungen, zu unterrichten (äußere Form, Anzahl der Ausfertigungen, Ausgabemedium etc.). Der Verwendungszweck ist anzugeben. Soll die Übersetzung oder das Grafik- bzw. Webdesign veröffentlicht werden, erhält fastworks einen Abzug (oder eine digitale Kopie) zur Korrektur finalen Korrektur.

Informationen und Unterlagen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, sind fastworks unaufgefordert und bei Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere im Falle von Übersetzungsleistungen Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen und Abkürzungserklärungen. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, hat fastworks nicht zu vertreten.

Ausführung und Mängelbeseitigung. Unsere Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erstellt. Fragen des Stils oder Geschmacks sind nicht Gegenstand der Leistungserbringung, insbesondere bei Übersetzungen, Grafik- und Webdesigns.

Für Übersetzungen gilt explizit: Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in einer Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von fastworks.

Rügt der Auftraggeber einen in einer Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat er selbstverständlich Anspruch auf dessen Beseitigung. Dieser Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels gegenüber fastworks schriftlich und zeitnah geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Für alle unsere Leistungsbereiche ist der Anspruch auf Nachbesserung ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Leistung eingegangen ist.

Lieferfristen/-termine werden bei Auftragsvergabe bindend vereinbart. fastworks kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den fastworks nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist fastworks berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen.

Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

Haftung. fastworks haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Eine Haftung für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber überlassenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung dieser Daten Sorge zu tragen.

fastworks haftet nicht für Schäden, insbesondere Vermögensschäden, die aufgrund von Handlungen des Klienten auf Basis unserer herausgegebenen Ratgeber und/oder Broschüren entstehen.

Geheimhaltung. Die Mitarbeiter von fastworks verpflichten sich, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen und/oder Unterlagen vertraulich zu behandeln und insbesondere über betriebsinterne Vorgänge, von denen sie durch/über den Leistungsgegenstand Kenntnis erlangt haben, Stillschweigen zu bewahren.

Vergütung und Berechnungsgrundlage. Der Umfang einer Übersetzung wird auf Basis der Normzeilenanzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inkl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Alle anderen Leistungsbereiche von fastworks werden auf Basis von Festpreisen (Projektpreise) oder Stundenhonoraren vergütet.

Die Vergütung ist sofort nach Abgabe der betreffenden Leistung fällig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen tritt auch ohne Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzug ein. Während des Verzuges ist der Rechnungsbetrag mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht. Alle Leistungsergebnisse, insbesondere Übersetzungen, Grafik- und Webdesigns, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von fastworks. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungs- und/oder Veräußerungsrecht. In jedem Fall behält sich fastworks ein Urheberrecht vor.

Vertragskündigung. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der beauftragten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie fastworks gegenüber schriftlich erklärt wurde.

In diesem Fall steht fastworks ein Schadensersatz in Höhe der tatsächlich erbrachten Leistungen, mindestens aber in Höhe von 80% des vereinbarten Auftragswertes, zu.

Schlussbestimmungen. Im Falle der gegenwärtigen oder künftigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anwendbar für Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.